Ihr habt einen Autounfall. Wir zeigen die wichtigsten Schritte nach einem Autounfall:
Unfallstelle sichern und dokumentieren
Sichern Sie die Unfallstelle mit einem Warndreieck ab und ziehen Sie ihre Schutzweste an. Dokumentieren Sie den Autounfall mit ihrem Handy und halten Sie den Unfallhergang bestmöglich fest.
Polizei informieren
Informieren Sie die Polizei über den Unfall. Diese wird ihnen dann mitteilen, wann diese voraussichtlich erscheinen kann. Hier können Sie dann auch selber mit dem Unfallgegner entscheiden, ob eine polizeiliche Aufnahme notwendig ist. Wir empfehlen eigentlich immer die Polizei hinzuzuziehen, da dann der Unfall auch noch von einer neutralen Seite aufgenommen wird.
Wichtig: Die Polizei entscheidet nicht, wer für den Schaden verantwortlich ist und final für den Schaden aufkommen muss. Aber die Polizei kann natürlich Indizien liefern. Wird ihrem Unfallgegner zum Beispiel eine Verwarnung ausgesprochen, ist dies für die Versicherung schon einmal ein Hinweis. Schlussendlich entscheiden die Versicherungen untereinander, wer für welchen Schaden aufkommen muss.
Unfallstelle räumen
Sie haben die Daten ausgetauscht, haben die Polizei verständigt und alle Formalitäten abgeschlossen? Jetzt gilt es noch die Unfallstelle zu räumen. Wenn ihr KFZ noch fahrtauglich ist, fahren Sie selbständig und räumen die Unfallstelle auf. Scherben oder andere Reste des Unfalls müssen Sie selbstständig entsorgen.
Gutachter und Versicherung einschalten
Ist die Schuldfrage eindeutig und Sie sind nicht der Verursacher, sollten Sie nun einen Gutachter einschalten und die gegnerische Versicherung informieren. Sollte der Unfallverursacher Ihnen nicht seine Versicherung genannt haben, können Sie diese auch mit Hilfe des Kennzeichens in Erfahrung bringen. Hierzu rufen Sie einfach beim Zentralruf der Versicherer an, die teilen Ihnen dann die entsprechende Versicherung mit.
Die gegnerische Versicherung wird Ihnen auch anbieten den Schaden bei Partnerwerkstätten begutachten und reparieren zu lassen. Wir empfehlen jedoch einen unabhängigen Gutachter. Die Kosten für den Gutachter übernimmt die gegnerische Haftpflichtversicherung, solange die Schuld eindeutig beim Unfallgegner liegt und der Schaden 750Euro übersteigt. Sind Sie sich nicht sicher, ob die 750 Euro erreicht werden, können Sie auch erstmal unverbindlich beim Gutachter vorfühlen, wie er den Schaden einschätzen würde.
Hat der Gutachter sein Gutachten geschrieben, wird er dieses normalerweise direkt an die entsprechende Versicherung schicken und auch direkt mit dieser Versicherung abrechnen, sodass für Sie hierkein weiterer Aufwand entsteht.
Es gibt eine Vielzahl von guten Gutachtern in Bayreuth und Nürnberg!
Mietwagen notwendig?
Ist ihr Wagen nach dem Unfall nicht mehr fahrtauglich, haben Sie Anspruch auf einen Mietwagen, der von der gegnerischen Versicherung übernommen werden muss. Aber hier gelten klare Spielregeln, die man sich anschauen sollte, bevor man sich einen 7er BMW ausleiht 😉
Achtung bei Werkstattersatzwagen! Bietet Ihnen ihre Werkstatt einen Ersatzwagen an, muss dieser als Selbstfahrervermietfahrzeug gemeldet sein. Ist dies nicht der Fall, werden Ihnen viele Versicherungen eine Erstattung der Kosten verweigern. Sie können das im Fahrzeugschein überprüfen.
Einen günstigen Mietwagen, der auch von den Versicherungen erstattet wird, können Sie bei uns in Nürnberg (Autovermietung Nürnberg), Bayreuth (Autovermietung Bayreuth) oder Amberg (Autovermietung Amberg) mieten.
Wir hoffen, dass ihr natürlich nie in diese Situation kommt, aber manchmal hat man es auch nicht selber in der Hand. Wir wünschen euch viel Gesundheit und gute Fahrt.
Solltet ihr nach einem Unfall schnell ein Mietfahrzeug oder einen Ersatzwagen benötigen, sind wir für euch da. Bei uns könnt ihr in Amberg (Autovermietung Amberg), Bayreuth (Autovermietung Bayreuth), Nürnberg (Autovermietung Nürnberg) und Schwabach (Aut0vermietung Schwabach) einen Mietwagen bekommen.
Euer Team von Myonecar